Coronavirus – Schnellüberblick zu betriebswirtschaftlichen Lösungsansätzen und Informationen

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

im Zusammenhang mit der aktuellen Situation aufgrund des Corona-Virus erhalten wir sehr viele Anfragen. Ich darf kurz ein paar generelle Informationen und Impulse, die unter Umständen hilfreich sind, weitergeben.

Je nach Branche und Betrieb sind einige Maßnahmen bereits jetzt zu treffen – andere Maßnahmen werden in den kommenden Tagen umzusetzen sein. Als wichtigste Informationsquelle für Sie, um neue Auflagen und Hilfestellung zu erhalten, sind die Wirtschaftskammer und die Informationsseiten der Ministerien eine gute Anlaufstelle. Siehe dazu z.B. https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html Weiters gibt es branchenspezifische Informationen Ihres Fachbereichs bei der Wirtschaftskammer oder Ihrer alternativen Interessensvertretung.

Betriebswirtschaftlich gibt es einige Möglichkeiten, um mit Ausnahmesituationen wie dieser umzugehen. Die Veränderungen im Betrieb sind je nach Dauer der Krise und Intensität entsprechend notwendig. Bitte überstürzen Sie nichts, denn auch wenn es um unser aller Existenz geht – vergessen wir bitte nicht, dass Angst und Panik keine guten Ratgeber sind! 

Hier nun einige Denkanstöße in Schlagwörtern, was Sie tun können: 

Sinkende Umsätze

Geschäftsmodell und Angebot kurzfristig anpassen – Überlegung, was im Rahmen der gesetzlichen Regelungen kurzfristig angeboten werden kann und einen Nutzen für die Kunden bringt. 

Schlagwort: Online Dienstleistungen, Telefonservice, Lieferservice oder Selbstabholung wie z.B. Lieferservice statt Restaurantbetrieb, den Online-Einkauf im Handel nun auch lokal denken oder alternative Services anbieten – nach dem Motto: Denke Deine Branche neu – was wird jetzt gebraucht – was können Sie einbringen!

Dabei kann helfen: Aktiver Austausch mit anderen UnternehmerInnen, vernetzen Sie sich online und via Telefon, fragen Sie ihre Kunden, welches ihre Bedürfnisse sind (unter Beachtung DSGVO) 

Kosten können nicht gedeckt werden

Jede Kostenposition hinterfragen und überlegen, ob kurzfristig was geändert werden kann. 

Schlagwörter: Ausgelagerte Aufgaben intern an Mitarbeiter vergeben, Mitarbeiterkosten einsparen und Unterstützungen dazu einfordern (Maßnahmen dazu siehe unten), Anschaffungen nach hinten schieben und eventuell aufgrund geänderter Anforderungen überdenken (EDV Investition wegen Telearbeit, vermehrte Online-Aktivitäten oder Änderungen des Geschäftsmodelles), diverse Fixkosten verringern: mit Vermieter eine vorübergehende Nachlass oder eine Stundung vereinbaren, Herabsetzungsantrag für die Sozialversicherungsbeiträge stellen und jede Kostenposition überdenken. 

Dabei kann helfen: mit Lieferanten und Servicedienstleistern aktiv kommunizieren, Steuerberater der Unternehmensberater zu Sanierungsmaßnahmen befragen, Austausch mit anderen Unternehmern. 

Liquiditätsengpässe drohen

(Kosten können nicht mehr bezahlt werden): aktives Cashmanagement, damit die wichtigsten Außenstände bezahlt werden können und der Betrieb soweit wie möglich die nächsten Wochen aufrecht bleiben kann bzw. der/die UnternehmerIn davon leben kann. 

Schlagwörter: Lieferantenziele aktiv nutzen und Kommunikation mit diesen, Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlung stellen und Nachzahlungen stunden oder eine Ratenvereinbarung treffen, Sozialversicherungsvorauszahlung/-Nachzahlung stunden oder Ratenvereinbarung treffen, Umsätze mit Bezahlung Zug-um-Zug vereinbaren, Bankbetreuer kontaktieren und Rahmen ausweiten bzw. Rückzahlung stunden (hierzu soll es auch Unterstützung geben von diversen Förderstellen wie AWS und ÖHT), vorübergehende Mietreduktion beantragen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten andenken. 

Dabei kann helfen: Geschäftspartner aktiv ansprechen und gemeinsam eine Lösung finden, Bankgespräch, Steuerberater, Austria Wirtschaftsservice AWS, Österreichische  Hotel- und Tourismusbank, Finanzamt, Sozialversicherung, Beratung durch die WKO bzw. Interessensvertretung

Weitere Themen, die aufkommen könnten

Lieferengpässe beachten –  aktiver Kontakt mit Lieferanten und bei Bedarf Recherche zu alternativen Lieferanten 

Telearbeit ausbauen – wegen Quarantäne oder um Risiko der Ansteckung im öffentlichen Bereich zu minimieren, IT/Infrastruktur anpassen

Aktuelle Verträge prüfen – wo könnte es zu Problemen kommen, weil Zusagen nicht eingehalten werden können. Aktiv auf Vertragspartner zugehen und Lösungen finden. 

Betreffend der MitarbeiterInnen ist in den nächsten Wochen individuell auf die jeweilige Situation einzugehen. Und wie die WKO auch richtig schreibt, sollte der Abbau von Personal das letzte Mittel sein um Kosten zu sparen, da diese nach der Krise wieder benötigt werden. Einige Unternehmen können jedoch vermutlich nicht anders bzw. müssen zumindest die Kurzarbeitszeitregelung in Anspruch nehmen. Hier ein paar Möglichkeiten, welche Maßnahmen getroffen werden können (Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Telearbeit/Homeoffice Vereinbarungen treffen bzw. technisch vorbereiten – wo möglich und sinnvoll (um Ansteckung zu vermeiden und für den Fall, dass Quarantäne für Mitarbeiter oder Unternehmer verordnet wird)
  • Vereinbarung von Urlaubsabbau
  • Vereinbarung von Zeitausgleich
  • Corona-Kurzarbeitszeit beanspruchen: Vereinbarung zur Reduktion der Arbeitszeit und ein Teil der   Mehrkosten wird durch das AMS getragen
  • Betreuungsurlaub vereinbaren
  • Bei Krankheitsfall mit Coronavirus gibt es auch Ersatz vom Bund (Ordnungsgemäße Meldung vorausgesetzt)
  • Vereinbarung zu Sonderurlaub für Kinderbetreuung
  • Vereinbarung zu unbezahltem Urlaub
  • Auflösung von Dienstverhältnissen (z.B. Einvernehmlich mit Wiedereinstellungszusage u. a.)

Bitte beachten Sie: bei Auflösung des Dienstverhältnisses sind offene Urlaube als Urlaubsersatzleistungen zu bezahlen (Arbeitslosengeld erhält der Dienstnehmer erst nach dieser Zeit) oder zu konsumieren. Weiters sind offene Mehrzeiten oder Überstunden auszubezahlen oder zu konsumieren.

Sollte einer Ihrer Mitarbeiter an Corona erkranken, dann ist dies arbeitsrechtlich ein Krankenstand. Bei Isolation auf Verdacht gibt es hier eine eigene Regelung – siehe auch auf der Homepage der ÖGK https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857137&portal=oegkdgportal&viewmode=content

Es gibt übrigens auch Ersatz für Selbständige, wenn Sie an Corona erkranken. Der Antrag ist binnen sechs Wochen ab Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen. 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben in diesen turbulenten Tagen einen kühlen Kopf und Gesundheit!

Mag. Michael Waclik
Unternehmens- & Steuerberater