Energiekostenzuschuss 1 für Q 4 2022 und Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen
Wir möchten Sie über die Neuerungen zum Energiekostenzuschuss 1 für Q 4 2022 sowie zum Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen informieren.
Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss II) für Kleinst- und Kleinunternehmer
- Die Einreichung des Antrags muss online bei der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) erfolgen
- Der Selbst-Check ist bei der FFG ab 17. April 2023 möglich
- Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein
- Die Fördersumme beträgt zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022 (zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,-)
- Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich
- Antragstellung ist ab Mitte Mai möglich
- Handysignatur, Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) und Branchenzuordnung (ÖNACE) sind erforderlich
Was können Sie jetzt schon laut FFG tun?
- Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
- Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
- Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen | FFG.
Energiekostenzuschuss 1 / Q 4 2022
- Voranmeldung seit gestern bis 14. April 2023 im aws-Fördermanager möglich
- Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
- Die rechtzeitige Voranmeldung ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung!
- Die Voranmeldung muss durch den Unternehmer selbst erfolgen.
Die FAQs können Sie sich hier downloaden: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/.