Energiekostenzuschuss 1 für Q 4 2022 und Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Wir möchten Sie über die Neuerungen zum Energiekostenzuschuss 1 für Q 4 2022 sowie zum Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen informieren.

Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss II) für Kleinst- und Kleinunternehmer

  • Die Einreichung des Antrags muss online bei der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) erfolgen
  • Der Selbst-Check ist bei der FFG ab 17. April 2023 möglich
  • Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein
  • Die Fördersumme beträgt zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022 (zwischen EUR 10.000,- und EUR 400.000,-)
  • Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich
  • Antragstellung ist ab Mitte Mai möglich
  • Handysignatur, Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) und Branchenzuordnung (ÖNACE) sind erforderlich

Was können Sie jetzt schon laut FFG tun?

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen | FFG.

Energiekostenzuschuss 1 / Q 4 2022

  • Voranmeldung seit gestern bis 14. April 2023 im aws-Fördermanager möglich
  • Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
  • Die rechtzeitige Voranmeldung ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung!
  • Die Voranmeldung muss durch den Unternehmer selbst erfolgen.

Die FAQs können Sie sich hier downloaden: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/downloads/.