Forecastrechnung & Verlustersatz III

Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,

in turbulenten Zeiten ist Planbarkeit für Unternehmer eine Herausforderung. Umso wichtiger ist es die Liquidität und Einflussfaktoren für zukünftige Belastungen im Blick zu haben. Wir unterstützen Sie auch heuer wieder gerne dabei im Herbst eine Forecastrechnung (kurzfristige Planung) zu erstellen, um unnötige Überraschungen einzugrenzen.

Themen heuer beim Forecastgespräch wären (falls zutreffend):

  • Planung des Ergebnisses und der Steuerbelastung
  • Sozialversicherungsvorauszahlung oder Einstufung
  • Gewinnfreibetrag
  • Berechnung des Ergebnisses unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten (Energie, Transport, Einkauf, usw.)
  • Erarbeiten der möglichen Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis (vorziehen von Zahlungen/Investitionen)
  • Break Even Analyse
  • …und natürlich aktuelle Themen je nach individueller Anforderung

Weiters möchten wir Sie daran erinnern, dass es derzeit noch die vorläufig letzte Coronaförderung für Unternehmen bis 30. September 2022 gibt – den Verlustersatz III. Nachfolgend dürfen wir Ihnen einen kleinen Überblick hierzu geben:

  • Anspruchsberechtigt: Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent + Verlust im Betrachtungszeitraum + vor dem 1. November 2021 Umsätze erzielt (Neugründer)
  • Betrachtungszeiträume: Jänner – März 2022
  • Vergleichszeiträume: Jänner – März 2019
  • Mindestförderhöhe: EUR 500,-
  • Höhe: 70 Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage, Ausnahme: Klein- oder Kleinstunternehmen 90 Prozent
  • Beantragung: über FinanzOnline
  • Einbringungsberechtigt: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
  • Prüfung und Gewährung: COFAG

Für etwaige Fragen oder die Beantragung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!