Informationen für UnternehmerInnen – per 30.3.2020

Liebe Klientin,
Lieber Klient,

anbei ein Link zu aktuell aufbereiteten Infos für meine Klienten unter https://www.infomedia.co.at/covid-19/

Wie leider schon von einigen unserer KlientenInnen festgestellt werden musste, ist der Härtefonds nicht für alle Härtefälle geeignet und anwendbar. Laut interner Auskünfte sollte es da noch Nachbesserungen geben. In einigen Fällen ist es unter Umständen ratsam aktuelle Entwicklungen noch abzuwarten und vor Einreichung mit uns Rücksprache zu halten. Die Antragsfrist läuft bis 31.12.2020 (falls bis dahin noch Mittel vorhanden sind). Spannend wird auch, wie die Regelungen zum Notfallsfonds ausgestaltet sind.  

Zur Kurzarbeit beachten Sie bitte: gemäß erster Kontrollrechnungen der Lohnverrechnung ist bei der Kurzarbeit der Mindestanteil der zu tragenden Kosten doch um einiges höher, als auf die Schnelle in den Medien kommuniziert wurde. So ergibt sich bei 10%iger Durchschnittsarbeitszeit über drei Monate für den Arbeitgeber nicht eine Kostenbelastung von rund 10%, sondern eine Belastung von rund 25% der Kosten, die bei Vollbeschäftigung getragen werden müssten (inkl. Sonderzahlung). Bitte dies für Ihre Liquiditätsplanung der nächsten Monate berücksichtigen. 

Für individuelle Beratung stehen wir via Mail und Telefon zur Verfügung. Bitte um Verständnis, dass angesichts des erhöhten Beratungsbedarfs unsere Rückmeldungen zurzeit etwas länger dauern.  

Beste Grüße,
Michael Waclik