Steuernews 06/2023 – Frist Energiekostenzuschuss II

  • AKTUELLER Energiekostenzuschuss II: Voranmeldung nur noch bis zum 2. November 2023

(Wir erinnern an dieses Thema, da wir von einigen Klienten das Feedback erhalten haben, dass diverse Infos und Newsletter von den jeweiligen Kammern in der Praxis oft untergehen.)

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen ist konzipiert, um bei den zusätzlichen Energiekosten im gesamten Jahr 2023 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023) zu unterstützen.

Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Inanspruchnahme des Energiekostenzuschusses II haben, empfehlen wir dringend, sich bis zum 2. November 2023 voranzumelden. Das Förderprogramm ist in zwei Förderperioden aufgeteilt: vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderperioden.

Nach der Voranmeldung wird Ihnen ein Zeitraum zur Antragstellung zugewiesen. Hierbei gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Die Reihenfolge der eingegangenen Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung der Antragszeiträume. Das zur Verfügung stehende Förderbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.

Die Voranmeldung erfolgt über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at).

Bitte beachten Sie, dass die genauen Förderrichtlinien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht vorlagen. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, einschließlich häufig gestellter Fragen zur Voranmeldung, finden Sie auf der aws-Website www.aws.at/energiekostenzuschuss.

  • Noch AKTUELL die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen: Antrag noch bis zum 30. November 2023

Diese Pauschalförderung steht Klein- und Kleinstunternehmen zur Verfügung, um sie bei der Bewältigung der steigenden Energiekosten zu unterstützen. Sie können Ihren Antrag noch bis zum 30. November 2023 einreichen. Berechtigt dazu sind Klein- und Kleinstunternehmen, die die Anforderungen für den Energiekostenzuschuss I nicht erfüllen. Die Energiekostenpauschale kann für drei verschiedene Zeiträume im Jahr 2022 beantragt werden. Anträge sind über das Unternehmensserviceportal (USP) zu stellen.

Für weitere Informationen und Details verweisen auf die Internetseite zur Energiekostenpauschale: www.energiekostenpauschale.at

Wir möchten Sie in diesem Zuge darauf hinweisen, dass wir stellvertretend für Sie kein Ansuchen einreichen dürfen. Die Webseite der FFG ist gut aufgebaut und grundsätzlich bekommt man schnell einen Eindruck ob man antragsberechtigt ist. Sollten Sie Fragen haben stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!

Bei Fragen zu den oben angeführten Themen klicken Sie bitte HIER.

Bitte informieren Sie uns auch über Ihre Wünsche und Anregungen unter of****@wa****.biz.

Diese standardisierte Nachricht dient der allgemeinen Information und kann eine professionelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes wird seitens der Kanzlei Mag. Michael Waclik ausdrücklich ausgeschlossen.