SVS Gesundheitsförderungen: Geld zurückholen vor Jahresende
Die Beiträge zur Sozialversicherung stellen einen der größten Posten bei den Betriebsausgaben dar. Es gibt aber die Möglichkeit, sich im Rahmen diverser Angebote und Förderungen Geld von der SVS zurückzuholen. Dazu bekommen Sie von uns Tipps zu ausgewählten Programmen, die für Sie relevant sein könnten. Eine vollständige Auflistung sämtlicher Angebote entnehmen Sie bitte der Website der SVS.
Insbesondere empfehlen wir die Anmeldung für das Programm „Gemeinsam lächeln“ noch vor Jahresende:
Holen Sie sich EUR 100,- steuerfrei für Zahnarztbesuche! Der Bonus wird für einen Zahnarztbesuch (beim Kassen- oder Wahlarzt) im Jahr 2024 gewährt und kann rückwirkend bis spätestens 31.12.2024 für den Versicherten selbst sowie einmalig für jeden Mitversicherten geltend gemacht werden. In Summe kann eine Familie somit durch einen einfachen Antrag mehrere hundert Euro steuerfrei rückerstattet bekommen!
Die Anmeldung für das Programm „Gemeinsam lächeln“ erfolgt bis Jahresende über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App und ist auch nach dem Zahnarztbesuch noch möglich. Nach Bekanntgabe der Bankverbindung im Zuge der Anmeldung und Absolvierung des Zahnarztbesuches wird der Bonus ohne weiteres Tätigwerden ausbezahlt.
Nähere Infos finden Sie hier.
Sie hatten im Jahr 2024 Ausgaben für gesundheitsfördernde Maßnahmen? Stellen Sie noch bis Jahresende einen Antrag auf Förderung für die folgenden jährlichen Zuschüsse:
Sicherheitshunderter
Unterstützung der Sicherheit am Arbeitsweg und am Arbeitsplatz durch Förderung von Kursen oder Praxistraining in den Bereichen:
- Erste Hilfe
- Fahrsicherheit (zB Fahrsicherheitstraining)
- Ergonomie (zB Physiotherapie)
- Technik und Gefahrstoffe
- Arbeitsmedizin
- Arbeitspsychologie
Förderhöhe: EUR 100,-/Jahr
Nachhaltig gesund
Durch Teilnahme am Programm „Selbständig gesund“ können Versicherte bereits den Selbstbehalt von 20 % auf 10 % reduzieren. Darüber hinaus kann der Selbstbehalt mittels des Programms „Nachhaltig gesund“ von 10 % auf 5 % reduziert werden. Dazu ist lediglich ein Antrag, die Absolvierung eines Evaluierungsgespräches und das weitere Erreichen der ursprünglich vereinbarten Ziele nötig.
Gesundheitshunderter Junior
Die Schisaison hat begonnen! Falls Ihr Kind an einem (Schul)Schikurs teilnehmen möchte, werden die Kosten dafür nach erfolgtem Gesundheitscheck mit bis zu EUR 100,- gefördert. Weiters förderfähig sind zB Sportwoche, Sportvereinsmitgliedsbeitrag und sonstige gesundheitsfördernde Aktivitäten (siehe Webseite).
Ebenso werden gesundheitsfördernde Aktivitäten der Versicherten selber im Rahmen des „Gesundheitshunderters“ mit EUR 100,- pro Kalenderjahr gefördert, darunter fallen z.B. Bereiche wie Krafttraining, Pilates, Entspannungstraining, Massagen und Shiatsu.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer der SVS.
Mundhygiene
Die SVS leistet einen jährlichen Zuschuss von EUR 40,- für Mundhygiene bei Erwachsenen und übernimmt einmal jährlich die Mundhygiene für Kinder zwischen 10 und 18 Jahren.
Wir hoffen, Sie können von einem oder mehreren Angeboten der SVS profitieren.
Wir wünschen bereits ein frohes Fest und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Das Team der Steuerberatung Waclik