Ausfallsbonus Frist 15.04.2021

Lieber Leserinnen,
Liebe Leser,
anbei finden Sie Informationen zum Ausfallsbonus:

Unternehmen, welche in einem der unten genannten Monate einen Umsatzausfall von 40 Prozent und mehr im Verhältnis zum jeweiligen Vergleichszeitraum erleiden, können für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, bei Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen, über FinanzOnline einen Ausfallsbonus beantragen.

Der Antrag kann vom Unternehmen selbst über FinanzOnline eingebracht werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass dieser Antrag von einem Steuerberater eingebracht wird. Wir können Sie als Steuerberatungskanzlei hierbei unterstützen und den Antrag für Sie einbringen.

Der Ausfallbonus beträgt 15 Prozent des Umsatzausfalles, maximal jedoch EUR 30.000 pro Kalendermonat und muss für jeden Monat gesondert beantragt werden.

Die Antragsfrist für die Monate November 2020, Dezember 2020 sowie Jänner 2021 endet am 15. April 2021:

  • November 2020 (Antrag spätestens bis 15.04.2021 stellen)
  • Dezember 2020 (Antrag spätestens bis 15.04.2021 stellen)
  • Jänner 2021 (Antrag spätestens bis 15.04.2021 stellen)
  • Februar 2021 (Antrag spätestens bis 15.05.2021 stellen)
  • März 2021 (Antrag spätestens bis 15.06.2021 stellen)
  • April 2021 (Antrag spätestens bis 15.07.2021 stellen)
  • Mai 2021 (Antrag spätestens bis 15.08.2021 stellen)
  • Juni 2021 (Antrag spätestens bis 15.09.2021 stellen)

Auch wenn Sie die Buchhaltung nicht monatlich, sondern quartalsweise oder sogar jährlich erfassen, sind hier die einzelnen Monate heranzuziehen.

Der Ausfallsbonus kann auch neben Förderungen wie etwa dem Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden.

Der Ausfallsbonus darf nicht beantragt werden, wenn etwa ein Umsatzersatz beantragt wurde bzw. wird.