Covidhilfen

Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,

in unserem Newsletter möchten wir Sie über die aktuellen Covidhilfen informieren.

Das Wichtigste vorab: Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Regelung bei Verstößen gegen die geltenden Covid-Bestimmungen (Maskenpflicht & 2G-Nachweis) Verwaltungsstrafen vorsieht. Unternehmen sind in diesem Fall nicht mehr berechtigt Förderungen zu erhalten und müssen die bereits erhaltenen Hilfen für den jeweiligen Monat zurückzahlen.
Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Neuerungen zu den diversen Hilfen:

Ausfallsbonus:
Beantragung ab 16. Dezember 2021 möglich
Für November 2021 – März 2022
Voraussetzung: mind. 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019 (Vergleichszeitraum)
Je nach Branche Ersatzrate von 10% – 40%

Verlustersatz:
Beantragung ab Anfang 2022 möglich
Für Jänner – März 2022
Voraussetzung: mind. 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019 (Vergleichszeitraum)
Ersatzrate von 70%-90%

Härtefall-Fonds:
Beantragungszeitraum: 01. Dezember 2021 – 02. Mai 2022
Betrachtungszeiträume: November 2021 – März 2022
Voraussetzung: mind. 40% Umsatzeinbruch oder die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
Ersatzrate von 80% + EUR 100,- zusätzlich
Förderhöhe: EUR 600,- bis 2.000,-
Fördernehmer muss diese mittels Handy-Signatur direkt beantragen
Sonderregelung für 11 & 12/2021: Umsatzeinbruch von 30% & Mindestförderhöhe EUR 1.100,-

Kurzarbeit:
Für 2021 bis Ende des Jahres
Voraussichtlich rückwirkend 14 tägige Beantragungsmöglichkeit
Ermöglicht Arbeitsreduktion auf 50% und in Sonderfällen sogar mehr
Nettoeinkommensersatz von 80% bis 90%

Gerne unterstützen wir Sie bei diversen Fragen zu den Coronahilfen. Am besten kontaktieren Sie uns unter of****@wa****.biz. Wir bitte aber um Verständnis, dass wir aufgrund der vielen Anfragen etwas zeitversetzt antworten.