Weihnachtsgutscheine & Corona-Prämie 2021

Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,

im Nationalrat wurden am 16.12.2021 folgende steuerfreie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung beschlossen und wir dürfen Sie nun kurzfristig dazu informieren:

Weihnachtsgutscheine:

Jährlich gab es bisher schon einen Freibetrag von EUR 365,- pro Mitarbeiter für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, etc.). Wenn dieser Betrag für 2021 noch nicht ausgeschöpft wurde, kann er in Form von Gutscheinen steuerfrei an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.Das heißt, wenn es beispielsweise im Sommer einen Betriebsausflug gab und dieser mit EUR 100,- bewertet wird, so wären nur noch EUR 265,- als Weihnachtsgutscheine steuerfrei.
Steuerfrei sind aber nur Leistungen an Mitarbeiter, das bedeutet es wird ein Dienstverhältnis benötigt. Diese Weihnachtsgutscheine können von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 ausgegeben werden.

Corona-Prämie:

Durch einen Abänderungsantrag wurde am 16.12.2021 kurzfristig auch noch die Möglichkeit einer Corona-Prämie für 2021 bis Februar 2022 (steuerfrei bis zu EUR 3.000,00) geschaffen.
Zulagen/Bonuszahlungen, die aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich geleistet werden sind bis zu EUR 3.000,00 steuerfrei. Das heißt bisher durften derartige Prämien nicht gewährt worden sein, das bedeutet es muss sich wirklich um eine zusätzliche Zahlung durch den Arbeitgeber handeln. (Als üblicherweise bisher gewährt gelten auch freiwillige, unverbindliche Zahlungen.)
Die Prämie kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden. Die Kurzarbeit schließt die Auszahlung der Prämie nicht aus.
Der Zusammenhang mit der COVID-19-Krise wäre jedenfalls gut zu dokumentieren.

Falls Sie obige Prämien und Gutscheine noch in der Lohnverrechnung für 2021 berücksichtigen möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte.