Information – Registrierkassa zum 31.12.2021

Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,

dies ist eine Information für alle, die eine Registrierkasse für die Erfassung der Barumsätze haben. Falls Sie keine Registrierkasse haben, bitte betrachten Sie diese Information als gegenstandslos.

Wir dürfen Sie erinnern, den Jahresbeleg der Registrierkasse nach dem letzten Umsatz im Dezember auszudrucken. Bitte diesen Jahresbeleg aufbewahren und eine Kopie davon zu den Buchhaltungsunterlagen geben.

Außerdem bitte den Jahresbeleg scannen (Belegcheck-App) und das Prüfverfahren über Finanz-Online durchführen.
Details dazu finden Sie unter:
https://www.wko.at/service/steuern/pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html

Bei Bedarf können wir das Scannen und das Prüfverfahren beim Finanzamt für Sie durchführen, bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich in der Zeit vom 10. bis 25. Jänner 2022 entweder per Mail an of****@wa****.biz oder telefonisch unter 02252 700 063.